Die Nutzung des Fahrzeugs ist in folgenden Ländern zulässig:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und die Niederlande.
Dies gilt auch für die Nutzung des Fahrzeugs auf Inseln innerhalb dieser Länder (mit Ausnahme der Azoren, der Kanarischen Inseln, Madeira und der Überseeterritorien).
Die Nutzung des Fahrzeugs in Kroatien, der Tschechischen Republik, Ungarn, der Slowakei und Slowenien ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters und gegen Zahlung eines Grenzüberschreitungszuschlags gestattet.
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